Elektronische Zahlung ist in Belgien Pflicht: Was das für die Erotikbranche bedeutet
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen in Belgien neben Bargeld mindestens eine elektronische Zahlungsart anbieten. Was die Regel sagt, was zählt und wie du als Selbstständige, Selbstständiger oder Betrieb in der Erotikbranche digital bezahlt wirst.
Wer in Belgien Waren oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft, muss seit dem 1. Juli 2022 neben Bargeld mindestens eine elektronische Zahlungsart anbieten. Für die Bäckerei um die Ecke ist das ein Kartenterminal oder ein QR-Code an der Kasse. Für Selbstständige und Betriebe in der Erotikbranche ist es oft schwieriger, weil Banken und Terminalanbieter die Branche noch regelmäßig ablehnen. In Deutschland könnte ab 2027 eine ähnliche Regel kommen. Mehr dazu liest du in unserem Artikel zur digitalen Bezahlpflicht in Deutschland.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zur belgischen Regel. Er ist keine Rechtsberatung. Ob die Regel für deine Situation gilt, klärst du beim belgischen Wirtschaftsministerium (FÖD Wirtschaft) oder bei einer Berufs- oder Interessenvertretung.
Was die Regel sagt
- Mindestens eine elektronische Zahlungsart. Ein Unternehmen muss Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, elektronisch zu bezahlen. Welche Zahlungsart, entscheidest du selbst. Du musst nicht in mehrere Systeme investieren.
- Bargeld bleibt. Elektronisches Bezahlen kommt dazu, es ersetzt Bargeld nicht. Bargeld musst du grundsätzlich weiter annehmen.
- Kein Aufpreis und kein Mindestbetrag. Du darfst für elektronische Zahlungen keine Zusatzkosten verlangen. Karten nur ab einem bestimmten Betrag anzunehmen, ist nur erlaubt, wenn du für kleinere Beträge eine andere elektronische Möglichkeit anbietest.
- Kontrollen. Die Wirtschaftsinspektion des FÖD Wirtschaft kontrolliert. Im ersten Jahr bekam ein Unternehmen, das zum ersten Mal und in gutem Glauben gegen die Regel verstieß, nur eine Verwarnung. Seit 2023 kontrolliert die Inspektion auch von sich aus, und wer die Regel nicht einhält, riskiert eine Geldbuße.
Für wen gilt die Regel?
Die Regel gilt für Unternehmen. Febelfin, der belgische Bankenverband, beschreibt das als jede natürliche oder juristische Person, die dauerhaft einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Dazu gehören Geschäfte und Gastronomie, aber auch Selbstständige und freie Berufe. Außerdem wichtig:
- die Regel betrifft Zahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, nicht Zahlungen zwischen Unternehmen;
- sie gilt, wenn deine Kundschaft und du vor Ort zusammen seid;
- wo kein Personal anwesend ist, etwa bei einem vollautomatischen Automaten, gilt die Pflicht laut dem flämischen Unternehmerverband Unizo nicht.
Arbeitest du mit einem Arbeitsvertrag, frag deinen Arbeitgeber, wie Kundinnen und Kunden bezahlen. Bist du selbstständig oder führst du einen Betrieb, ist es sinnvoll, die Frage für dich selbst zu prüfen und im Zweifel nachzufragen.
Was zählt als elektronische Zahlung?
Laut Febelfin und Unizo zählen unter anderem:
- ein Kartenterminal für Bankkarten, auch kontaktlos;
- das Bezahlen mit einer App auf dem Smartphone;
- eine Überweisung: Die Möglichkeit, per Überweisung zu bezahlen, reicht laut Unizo aus.
Nicht als Alternative zählen Essens-, Öko- und Geschenkgutscheine, Gutscheinkarten und Kryptowährungen.
Auch bei den Bezahl-Apps ändert sich 2026 etwas: Payconiq wird eingestellt und durch Wero und Bancontact ersetzt. Bestehende QR-Codes von Händlern funktionieren laut BNP Paribas Fortis weiter. Den QR-Code von GloryPay scannt deine Kundschaft mit der App ihrer eigenen Bank. Eine direkte Verbindung mit der Wero-App gibt es noch nicht.
Überweisung, QR-Code und die IBAN-Namensprüfung
Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken bei einer Überweisung, ob der Name, den die zahlende Person eingibt, zum Inhaber der IBAN passt. Die zahlende Person sieht dann eine grüne, orange oder rote Meldung. Scannt sie zum Bezahlen einen QR-Code, wird diese Prüfung laut der belgischen Verbraucherorganisation Test Aankoop nicht durchgeführt, weil die Daten automatisch ausgefüllt werden. Ist dir Diskretion wichtig, prüf, welcher Name zu deinem Konto gehört und wie deine Kundschaft bezahlt.
Warum die Erotikbranche oft kein Terminal bekommt
Viele Banken und Zahlungsanbieter schließen die Erotikbranche in ihren Bedingungen aus, auch wenn die Tätigkeit legal und angemeldet ist. Der Grund sind interne Risikoregeln zur Geldwäscheprävention (KYC/AML) und zum Ruf. Ohne Konto gibt es auch kein Terminal und keine Bezahl-App. In unserem Artikel zum Bankkonto in der Sexarbeit liest du, wie oft Konten abgelehnt oder gesperrt werden und welche Rechte du hast.
Auch im belgischen Parlament ist das Thema angekommen. In der Kammer liegen Gesetzesvorschläge, nach denen Banken die Ablehnung oder Kündigung eines Kontos schriftlich begründen müssten. Das sind Vorschläge, noch kein Gesetz.
So wird digitales Bezahlen praktisch
- Wähl eine Zahlungsart, die zu deiner Arbeit passt. Zum Beispiel ein Terminal für Kartenzahlungen vor Ort oder einen QR-Code, mit dem deine Kundschaft sofort überweist.
- Halte deine Buchhaltung in Ordnung. Elektronische Zahlungen hinterlassen eine Spur mit Datum, Betrag und Referenz. Das hilft bei der Steuererklärung und zeigt einer Bank oder einem Zahlungsdienst, woher deine Einnahmen kommen.
- Denk an Diskretion. Prüf, welchen Namen oder welche Referenz deine Kundschaft bei einer Zahlung sieht.
- Fang rechtzeitig an. Ein Antrag bei einem Zahlungsdienst umfasst eine Prüfung deiner Identität und deiner Tätigkeit. Das dauert einige Werktage.
- Nimm weiter Bargeld an. Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel.
Was GloryPay macht
GloryPay wurde für Fachleute und Unternehmen in der Erotikbranche gegründet. Du bekommst ein Konto mit belgischer IBAN, nutzbar in ganz Europa, mit SEPA-Zahlungen per QR-Code und Kartenterminals. Bei einer Zahlung per QR-Code oder Terminal sieht deine Kundschaft nur eine neutrale Referenz. Bei einer normalen Überweisung steht dein Firmen- oder Künstlername als Kontoinhaber, nicht dein persönlicher Name. Die Kontoeröffnung ist kostenlos, ohne monatliche oder jährliche Gebühren. Die Konditionen für Kartenterminals findest du im Mitgliederbereich, nach einer kostenlosen Registrierung.
Quellen: Febelfin, FAQ zur Pflicht, eine digitale Zahlungsoption anzubieten, 2022 (auf Niederländisch); Unizo, "Ben ik verplicht om elektronische betalingen te aanvaarden?", aktualisiert am 22.07.2026 (auf Niederländisch); Forum for the Future zu den Kontrollen des FÖD Wirtschaft, 26.06.2023 (auf Niederländisch); BNP Paribas Fortis, "Wero vervangt Payconiq in 2026", 20.01.2026 (auf Niederländisch); Test Aankoop zur IBAN-Prüfung, 10.10.2025 (auf Niederländisch); Belgische Kammer, Gesetzesvorschlag DOC 56 1349/001, 04.02.2026; Staatsrat, Gutachten zum Gesetzesvorschlag DOC 56 0388, 22.01.2025. Stand: 15.10.2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.