Digitale Bezahlpflicht ab 2027: Was Erotikbetriebe und Selbstständige jetzt wissen sollten
Die Bundesregierung plant, dass Betriebe vor Ort neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten. Was geplant ist, was noch offen ist und wie du dich vorbereitest.
Ab 2027 sollen Betriebe in Deutschland, die vor Ort für Waren oder Dienstleistungen bezahlt werden, neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten. So steht es in den Eckpunkten von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Für Clubs, Studios, Erotikfachgeschäfte und selbstständige Profis stellt sich damit dieselbe Frage wie für jede Bäckerei: Wie nehme ich digitale Zahlungen an? In der Erotikbranche ist diese Frage oft schwieriger zu beantworten als anderswo.
Wichtig: Stand Oktober 2026 ist das noch kein Gesetz. Es gibt Eckpunkte, die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Ein Gesetzentwurf soll laut Medienberichten noch 2026 ins Kabinett kommen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Was geplant ist
Nach den bisher bekannten Eckpunkten:
- Bargeld plus mindestens eine digitale Zahlungsart. Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel und wird nicht abgeschafft.
- Mindestens ein europäisches Verfahren. Welche digitale Zahlungsart ein Betrieb anbietet, soll er grundsätzlich selbst wählen. Eine bestimmte Kartengesellschaft wird nicht vorgeschrieben.
- Kein Mindestbetrag. Auch kleine Beträge sollen digital bezahlt werden können.
- Keine Aufschläge für Kunden. Schon heute verbietet § 270a BGB Aufschläge für SEPA-Zahlungen und viele Verbraucherkarten.
- Begründung: Das Ministerium verbindet den Plan mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität.
Wer betroffen wäre und was noch offen ist
Gelten soll die Pflicht für Betriebe, die vor Ort bezahlt werden: Handel, Gastronomie und Dienstleister. Gemeinnützige Vereine sind ausgenommen, Härtefälle werden geprüft.
Noch nicht geklärt ist unter anderem:
- ob es Ausnahmen für sehr kleine Betriebe und Selbstständige gibt;
- ob die girocard allein ausreicht oder ob auch QR-Code-Zahlungen und Echtzeitüberweisungen als digitale Zahlungsart zählen;
- was bei Netzausfällen oder defekten Terminals gilt;
- wer kontrolliert und welche Sanktionen drohen.
Das regelt erst das künftige Gesetz. Verbindliche Pflichten lassen sich aus den Eckpunkten heute noch nicht ableiten.
Warum die Erotikbranche oft kein Terminal bekommt
Viele Banken und Zahlungsanbieter schließen die Erotikbranche in ihren Geschäftsbedingungen aus, auch wenn die Tätigkeit legal und angemeldet ist. Der Grund sind interne Risikorichtlinien rund um Geldwäscheprävention (KYC/AML) und Reputation. Für Betroffene heißt das: Anträge auf ein Geschäftskonto oder ein Kartenterminal werden abgelehnt, oder Konten werden später ohne Begründung gekündigt.
Wenn digitale Zahlungen Pflicht werden, wird dieses Problem dringender. Wer sich früh kümmert, hat Zeit für die Prüfung durch einen Anbieter, bevor eine Frist läuft.
Digitale Möglichkeiten im Überblick
- Kartenterminal. Der Kunde zahlt mit Karte oder Smartphone. Du brauchst dafür einen Anbieter, der deine Branche akzeptiert.
- SEPA-QR-Code. Der Kunde scannt einen QR-Code mit seiner Banking-App und überweist den Betrag direkt auf dein Konto. Ob das im Sinne des geplanten Gesetzes als digitale Zahlungsart zählt, ist noch offen.
Checkliste: jetzt vorbereiten
- Geschäftliche Zahlungen trennen. Ein eigenes Konto für deine Tätigkeit erleichtert Buchhaltung und Steuererklärung.
- Unterlagen bereitlegen. Ausweis, Nachweis deiner Anmeldung (z. B. Gewerbeanmeldung oder Anmeldebescheinigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz, falls zutreffend) und eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit. Jede seriöse Prüfung (KYC) fragt danach.
- Auf Diskretion achten. Frag nach, was deine Kunden auf ihrem Kontoauszug sehen.
- Die Entwicklung verfolgen. Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, weißt du, welche Zahlungsarten zählen und ob Ausnahmen gelten.
Was GloryPay anbietet
GloryPay ist eine Zahlungslösung für Profis und Unternehmen der Erotikbranche, auch in Deutschland: ein Konto mit belgischer IBAN, in Europa nutzbar, SEPA-Zahlungen per QR-Code und Kartenterminals. Deine Kunden sehen bei einer Zahlung nur eine neutrale Referenz. Die Kontoeröffnung ist kostenlos, ohne Monats- oder Jahresgebühren.
Die Konditionen für Terminals findest du nach der kostenlosen Registrierung im Mitgliederbereich. Antworten zu Ländern, Gebühren und Unterlagen stehen in den häufigen Fragen, unsere Grundsätze zur Geldwäscheprävention in der AML-Richtlinie.
Quellen: onlinemarktplatz.de, 14.09.2026; ms-aktuell.de, 25.09.2026. Stand: 13.10.2026. Dieser Artikel gibt den öffentlich bekannten Stand der Pläne wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.