Als Creator in Österreich selbstständig: Gewerbeschein oder Neue Selbständige, Steuern und ein eigenes Konto
Du verdienst auf OnlyFans oder einer ähnlichen Plattform und lebst in Österreich? Wann du einen Gewerbeschein brauchst, wann du Neue Selbständige bist, was die Kleinunternehmerregelung bedeutet und warum ein eigenes Konto für deine Einnahmen hilft.
Abos, Trinkgelder und bezahlte Nachrichten sind für viele Creator in Österreich ein echtes Einkommen. Spätestens wenn das regelmäßig passiert, interessieren sich Finanzamt und Sozialversicherung dafür. Wer früh Ordnung schafft, spart sich später Nachzahlungen, Stress mit der Bank und lange Abende mit alten Kontoauszügen.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen für Creator mit Wohnsitz in Österreich. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung: Lass deine Situation von einer Steuerberatung oder der Gründungsberatung der Wirtschaftskammer prüfen.
Gewerbeschein oder Neue Selbständige?
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sagt es klar: Ein eigenes Gewerbe für "Online Content Creator:innen" gibt es nicht. Welche Regeln für dich gelten, hängt davon ab, womit du dein Geld verdienst.
- Werbung, Sponsoring, Affiliate-Links oder Werbegeschenke: Dafür brauchst du laut WKO in der Regel einen Gewerbeschein, und du wirst Mitglied der Wirtschaftskammer.
- Abo-Zahlungen, Bezahlung pro Klick oder Aufruf, Webinare: Solche Tätigkeiten können laut WKO unter die "Neuen Selbständigen" fallen. Dann brauchst du keinen Gewerbeschein, bist aber trotzdem selbstständig tätig.
Viele Creator machen beides. Lass dir deshalb von der Gründungsberatung der WKO oder einer Steuerberatung sagen, was für deine konkrete Mischung gilt. Die WKO-Seite nennt Erotik-Inhalte nicht eigens: Frag also offen nach, wenn du in der Erotikbranche arbeitest.
Sozialversicherung bei der SVS
Mit einem Gewerbeschein bist du laut WKO automatisch bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Als Neue Selbständige wirst du versicherungspflichtig, sobald dein Einkommen eine jährliche Versicherungsgrenze übersteigt. Den aktuellen Betrag veröffentlichen WKO und SVS jedes Jahr. Die WKO bietet außerdem einen SV- und Steuerrechner an, mit dem du die Beiträge vorab schätzen kannst.
Einkommensteuer und Kleinunternehmerregelung
Egal ob Gewerbe oder Neue Selbständige: Deine Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig. Melde die Aufnahme deiner Tätigkeit beim Finanzamt und frag dort oder bei deiner Steuerberatung nach den Fristen.
Für die Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung. Seit 1. Jänner 2025 liegt die Grenze laut Unternehmensserviceportal (USP) bei 55.000 € Umsatz im Jahr, vorher waren es 35.000 €. Überschreitest du die Grenze in einem Jahr um höchstens 10 %, kannst du die Befreiung für den Rest des Jahres noch nutzen. Überschreitest du sie stärker, fällt sie ab dem Umsatz weg, mit dem du die Grenze überschreitest. Und wer die Grenze in einem Jahr überschreitet, kann die Regelung im Folgejahr nicht anwenden. Wie du deine Plattform-Einnahmen dafür richtig berechnest, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Belege, Belege, Belege
- Notiere jede Einnahme mit Datum und Plattform.
- Lade regelmäßig die Auszahlungsübersichten deiner Plattform herunter.
- Bewahre Rechnungen für Ausgaben auf: Kamera, Licht, Kostüme, Software, Werbung, Steuerberatung.
Brauchst du ein eigenes Geschäftskonto?
Eine gesetzliche Pflicht zu einem eigenen Geschäftskonto gibt es für Einzelunternehmer in Österreich nicht. Trotzdem empfehlen WKO und Steuerberatungen, Geschäft und Privates zu trennen. Der Grund ist praktisch: Bei einer Prüfung kann das Finanzamt Auszüge eines gemischten Kontos verlangen, und manche Banken kündigen Privatkonten, die geschäftlich genutzt werden. Ein eigenes Konto nur für deine Creator-Einnahmen macht die Buchhaltung einfacher und zeigt auf einen Blick, was geschäftlich ist.
Viele Creator in der Erotikbranche merken allerdings, dass eine Bank Fragen stellt oder ein Konto ablehnt, sobald klar wird, woher das Geld kommt. Für dein privates Konto hilft das Basiskonto: Seit 2016 haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU nach dem Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) Anspruch auf ein Konto mit Grundfunktionen. Eine Studie der Arbeiterkammer Wien (Februar 2026) zeigt aber, dass Banken nicht immer korrekt darüber informieren. Wichtig: Das Basiskonto ist ein Privatkonto, kein Geschäftskonto. Warum Banken in unserer Branche oft ablehnen und was du dann tun kannst, liest du in Ein Bankkonto in der Sexarbeit eröffnen. Allgemeine Tipps zu Auszahlungen findest du in Online-Creator: So organisierst du deine Einnahmen professionell.
Was GloryPay für Creator in Österreich macht
GloryPay ist für Profis und Unternehmen der Erotikbranche gemacht, und Creator auf Plattformen wie OnlyFans sind ausdrücklich willkommen, auch in Österreich. Du bekommst ein Konto mit belgischer IBAN, nutzbar in Europa, mit SEPA-Zahlungen per QR-Code und Kartenterminals. Deine Auszahlungen von OnlyFans kannst du direkt auf dieses Konto erhalten. Das Konto läuft auf deinen Firmen- oder Künstlernamen: Bei einer normalen Überweisung sieht man diesen Namen, nie deinen persönlichen Namen. Die Kontoeröffnung ist kostenlos, ohne Monats- oder Jahresgebühren. Fragen zu Ländern und Dokumenten beantworten unsere FAQ.
Quellen: WKO, "Online Content Creator:in", Stand 20.03.2026; Unternehmensserviceportal, "Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)", aktualisiert 01.01.2026; Arbeiterkammer Wien, "Informieren Banken korrekt über den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto?", Februar 2026; capitalo.at, "Geschäftskonto Pflicht Österreich", aktualisiert 19.08.2026. Stand: 02.11.2026. Grenzen und Regeln können sich ändern. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.